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Politische Mitbestimmung

Tipp: Überlegen Sie sich, welche Rechte und Pflichten die politische Mitbestimmung mit sich bringt.

In der Verfassung von 1848 stand «Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat (…).» Wer sich also politisch beteiligen wollte, musste verschiedene Anforderungen erfüllen: Er müsste männlich, 20 Jahre alt und Schweizer Staatsbürger sein.

Inzwischen wurde die Verfassung mehrfach revidiert. Seit 1971 sind glücklicherweise in der Schweiz auch Frauen stimmberechtigt. Das Stimmrechtsalter hat sich ebenfalls verändert. Seit 1991 darf bereits wählen und abstimmen, wer 18 Jahre alt ist. Nicht verändert hat sich, dass ausschliesslich Schweizerinnen und Schweizer politische Rechte ausüben dürfen. In der Schweiz besitzen heute rund 25% der wohnhaften Bevölkerung keinen Schweizer Pass. Sie dürfen folglich auf nationaler Ebene weder abstimmen noch wählen oder sich für ein politisches Amt aufstellen lassen.

Sind Sie einverstanden mit den geltenden Bestimmungen zur politischen Mitbestimmung? Diskutieren Sie den bestehenden Verfassungsartikel in Ihrer Kommission und formulieren Sie einen eigenen Vorschlag.

Zuständigkeit

Staatspolitische Kommission


Bundesverfassung

→ Artikel 136  


Weitere Informationen

www.easyvote.ch – Background

Eidgenössische Migrationskommission: www.ekm.admin.ch 

www.swissinfo.ch – Menu - Klick auf die Schweiz

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