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Privatsphäre

Tipp: Überlegen Sie sich, ob und unter welchen Umständen Sie auf Ihre Privatsphäre verzichten würden.

Das Recht auf Privatsphäre ist ein in der Verfassung verankertes Grundrecht. Doch in der heutigen, digitalisierten und vernetzen Welt stellt sich die Frage, auf wieviel Privatsphäre der Mensch Anrecht hat. Darf beispielsweise ein öffentlicher Platz, wie der Bahnhofsplatz rund um die Uhr mit Kameras überwacht werden? Falls ja, wie lange dürfen die Kamerabilder aufbewahrt werden? Darf ich mit meinem Handy auf der Strasse eine fremde Person ohne ihre Einwilligung filmen? Wäre es in Ordnung, wenn es sich um eine Person handelt, die bei einer kriminellen Tat beobachtet wird? Es gilt abzuwägen, was höher gewichtet wird: Sicherheitspolitische Überlegungen oder das Recht des Menschen auf seine Privatsphäre.

Wie soll in Zukunft mit der Privatsphäre der Schweizer Bürgerinnen und Bürger umgegangen werden? Welches Gesetz ist Ihrer Meinung nach sinnvoll?

Zuständigkeit

Sicherheitspolitische Kommissionen

Bundesverfassung

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