Wie wird man Mitglied des Parlaments?
In den Nationalrat und in den Ständerat kann jede/r Schweizer/in gewählt werden, der/die volljährig ist. Volljährig ist man in der Schweiz im Alter von 18 Jahren. Die meisten Politikerinnen und Politiker, die im Parlament sind, gehören einer Partei an. Das ist aber nicht unbedingt nötig. Man kann auch parteilos ins Parlament gewählt werden.
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In den Nationalrat oder den Ständerat wird man für vier Jahre gewählt. Diese vier Jahre werden auch "Legislatur" genannt. Eine gewählte Person darf nur einem der beiden Räte angehören, nicht beiden gleichzeitig. Sobald die Amtszeit nach vier Jahren vorbei ist, kann ein Ratsmitglied aber für die Wiederwahl in den gleichen oder auch für die Neuwahl in den anderen Rat kandidieren.
Wer neu in einen der beiden Räte gewählt wird, muss in der ersten Session einen Eid oder ein Gelübde ablegen. Wer den Eid leistet, spricht mit erhobenen Schwurfingern: "Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen". Wer das Gelübde ablegt, spricht: "Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen".
Im Unterschied zum Eid hat das Gelübde keinen religiösen Bezug. Jedes Ratsmitglied darf selbst entscheiden, ob es den Eid oder das Gelübde spricht.
Wahlen
Wer Schweizer Bürgerin oder Bürger und volljährig ist, darf eidgenössisch abstimmen und wählen. Die Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt. Wählen kann man nur die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Kanton, in dem man wohnt.
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Nationalratswahlen
Seit 1919 wählen die Schweizer den Nationalrat mit Hilfe des Proporzsystems (Verhältniswahl). Beim Proporzsystem werden die 200 Sitze gemäss der Anzahl Stimmen den Parteien zugeordnet. Danach erhalten diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, welche innerhalb ihrer Partei die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, einen der gewonnen Sitze. Im Unterschied zur Majorzwahl (Mehrheitswahl) können es bei der Proporzwahl auch Mitglieder von kleineren Parteien ins Parlament schaffen.
Es gibt Kantone, die durch ihre kleine Einwohnerzahl nur ein einziges Mitglied in den Nationalrat entsenden können: Es sind dies Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri. Sie wählen ihre Nationalratsmitglieder mittels Majorzwahl.
Ständeratswahlen
Die Ständeratsmitglieder werden mittels "Majorzwahl" gewählt. (Nur die Kantone Jura und Neuenburg wählen ihre Ständeratsmitglieder mittels "Proporzwahl".) Dabei wählen die Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone je zwei Kandidaten in den Ständerat. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Baselland, Baselstadt, Nidwalden und Obwalden wählen jeweils nur eine Ständerätin oder einen Ständerat.
Somit kann zum Beispiel der Kanton Zürich mit über einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern genauso wie der Kanton Uri, der lediglich 36'000 Einwohnerinnen und Einwohner hat, auch nur zwei Räte ins Parlament schicken. Im Ständerat sind also die grossen und kleinen Kantone fast alle gleich stark vertreten.