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Pandemie

Tipp: Recherchieren Sie, mit welchen Massnahmen andere Länder der Pandemie begegnet sind.

Das Auftreten des SARS-CoV-2 Virus im Frühjahr 2020 hat die Welt erschüttert. Da bei einer flächendeckenden Ansteckung mit dem Virus die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems drohte, hat der Bundesrat am 16. März die «ausserordentliche Lage» ausgerufen. Damit wurde das öffentliche Leben in der Schweiz stark eingeschränkt: Schulen und andere nicht lebensnotwendige Einrichtungen und Dienstleistungen wurden vom 17. März bis am 26. April 2020 geschlossen und Versammlungen von mehr als fünf Personen verboten. Diese Massnahmen stellten einen Eingriff in die Freiheitsrechte der in der Schweiz lebenden Menschen dar. Der Bundesrat darf jedoch im Fall der Bedrohung der inneren Sicherheit solche Massnahmen verordnen (Verfassungsartikel 185). [1] 

Auch dem Parlament kam in der Pandemie als gesetzgebende Instanz der Schweiz eine wichtige Rolle zu. Es hat in einer ausserordentlichen Session im Mai 2020 das Handeln des Bundesrates überprüft und ihm Aufträge für die unmittelbare Umsetzung weiterer Massnahmen gegeben.

Welche Einschränkungen hätten Sie in der Pandemie verabschiedet? Wären Sie weniger strikt gewesen oder hätten Sie strengere Massnahmen eingeführt? Diskutieren und formulieren Sie Lösungen für das Verhalten in einer Pandemie (es kann auch eine künftige sein).

[1] Bereits die erste Verfassung von 1848 enthielt einen Hinweis auf die Befugnisse des Staates im Fall einer Pandemie. In Artikel 59 der Verfassung von 1848 stand «Die Bundesbehörden sind befugt, bei gemeingefährlichen Seuchen gesundheitspolizeiliche Verfügungen zu erlassen.» Womöglich gründet dieser Verfassungsartikel auf den Choleraepidemien, welche im 19. Jahrhundert in Europa wüteten. Auf jeden Fall nahmen die Bundesbehörden ihre Kompetenzen wahr, als sie während der Spanischen Grippe im Herbst 1918 die Schliessung von Schulen, Kinos und Märkten sowie die Isolation von Patienten verordneten.

Zuständigkeit

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit


Bundesverfassung

→ Artikel 118, 173, 185


Weitere Informationen

www.parlament.ch – Ratsbetrieb – Coronavirus

Bundesamt für Gesundheit (BAG): www.bag.admin.ch – Krankheiten - Coronavirus

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